Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 im Landkreis Unterallgäu gilt in geschlossenen Räumen breitflächig der 3-G-Grundsatz:

Zugang zum Hotel haben dann nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (Bitte Testnachweis, max 24 h alt, bei Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen)

Die Testpflicht entfällt bei Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung (Nachweise vorlegen!)

KInder unter 6 Jahren und Schüler sind von der Testpflicht befreit.